Rattenbefall künftig melden
Der Gemeinderat Auggen hat nun eine Meldepflicht bei Rattenbefall beschlossen
Auggen. Die bisher gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Auggen stammt aus dem Jahr 2006. Mit Blick auf aktuelle Herausforderungen wurde nun eine Überarbeitung vorgenommen. „Eine Neuregelung war dringend notwendig“, äußerte Ordnungsamtsleiterin Nicole Diringer-Hunger, „die alte Regelung war einfach nicht mehr alltagstauglich.“
Neu geregelt ist die Nachtruhe, die von 22 bis 6 Uhr gilt – störender Lärm ist in diesem Zeitfenster zu unterlassen. Für Haus- und Gartenarbeiten, welche erheblichen Lärm verursachen, gilt ein Verbot von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen, ausgenommen sind Arbeiten zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht. Die bisherige Mittagsruhe entfällt. „Hierzu gibt es keine bundeseinheitliche Regelung“, führte Diringer-Hunger im Gemeinderat aus, „die Kommunen können sie nicht einführen, oder wie in Auggen, aufrecht erhalten.“ Arbeiten wie Sägen und Holzspalten können auch mittags erledigt werden, die Inbetriebnahme eines Laubbläsers falle unter das Bundes-Immisionsschutzgesetzt und dürfe nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr erfolgen.
Der Mindestabstand von Spiel- und Sportplätzen zu Wohnhäusern wurde von 50 auf 30 Meter reduziert, zudem gilt auf Spielplätzen Rauchverbot.
Nicht nur Hundehalter sind verpflichtet Hundekot zu entfernen. Auch Pferdebesitzer sind angehalten, die Rossbollen unverzüglich von Straßen und Wegen zu entfernen.
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen ist verboten – das gilt auch für kleine Mengen.
Hartnäckiges und auch stilles Betteln ist verboten.
Brandneue Vorgaben gibt es bei der Rattenbekämpfung. Hauseigentümer, Eigentümer von Gärten oder landwirtschaftlichen Grundstücken sind verpflichtet, Rattenbefall der Gemeinde zu melden. Auch Rattensichtungen, zum Beispiel auf dem Friedhof oder in Kanalisationsschächten, sind unverzüglich zu melden. Grundstückseigentümer sind grundsätzlich für die Rattenbekämpfung auf ihrem Eigentum verantwortlich und müssen die Kosten tragen. Rattengift ist so auszubringen, dass weder für Menschen noch Umwelt eine Gefahr besteht. Giftköder sollten ausschließlich in speziellen, verschließbaren Köderboxen platziert werden, damit Kinder, Haustiere und andere Nutztiere keinen Zugang haben.
Verstöße gegen die Polizeiverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden in einem Bußgeldrahmen von 5 bis 1000 Euro geahndet. Jutta Huber
