Umkirch reduziert Arbeitszeit
Umkirch. Einen für 136 Mitarbeitende der Gemeinde bedeutsamen Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig: Die wöchentliche Arbeitszeit für alle tariflich Beschäftigten der Gemeinde wird zum 1. Januar 2026 von 40 auf 39 Stunden reduziert.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sieht doch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) diese Regelung seit 2005 vor. Umkirch umging als Nichtmitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) den TVöD. Abgesichert durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen konnte die Gemeinde bei Neueinstellungen ab Oktober 2005 bei der 40-Stunden-Woche bleiben.
Die Idee, ein höheres Stundenvolumen ohne zusätzlichen Personalbedarf zu erreichen, war damals dem engeren finanziellen Rahmen der Gemeinde geschuldet. Vor 20 Jahren bestand zudem ein erhöhtes Interesse an sicheren Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst.
Mit der 39-Stunden-Regelung möchte man nun auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden für neue Mitarbeiter. Denn entsprechende Kräfte zu finden, sei angesichts geringerer Bewerberzahlen und einer starken Konkurrenz anderer Kommunen schwerer geworden.
„Wir stehen heute vor einem fundamentalen demografischen Wandel, massivem Fachkräftemangel und einem harten Wettbewerb um qualifiziertes Personal“, heißt es in der Gemeinderatsvorlage.
Im Vergleich zu umliegenden Kommunen, die am TVöD orientiert sind, stelle das Umkircher Modell der 40-Stunden-Woche „ein echtes Wettbewerbshemmnis“ dar, argumentiert die Verwaltung. Innerhalb der Mitarbeiterschaft werde das Modell „zunehmend als ungleich und demotivierend empfunden“. Im Vergleich mit den Kolleginnen und Kollegen der benachbarten Kommunen fühle man sich benachteiligt. Zudem sei die 40-Stunden-Woche in Zeiten von Work-Life-Balance sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht mehr zeitgemäß.
Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden bedeutet rechnerisch einen personellen Mehrbedarf von etwa zwei (2,15 VZÄ) Vollzeitstellen. Für die Gemeinde entstehen jährliche Kosten von rund 100.000 Euro. Auswirkungen hat die Tarifanpassung insbesondere für die Kindertagesstätte mit einer weiteren Stelle sowie geringfügig im Bereich der Schulkindbetreuung. Hier denke man an eine Vertragserhöhung oder einen Minijob.
Keine Erhöhung der Stellen sei beim Bauamt erforderlich. Die Stundenreduktion könne hier „durch Priorisierung, vorausschauende Planung und gegebenenfalls temporäre Aushilfen bei Arbeitsspitzen“ kompensiert werden, heißt es in der Mitteilung. Im Verwaltungsbereich müsse der entstehende Stundenverlust „durch interne organisatorische Maßnahmen“ ausgeglichen werden. Für die Beamtinnen und Beamten bleibt es auch weiterhin bei der 41-Stunden-Woche. Alfons Theis