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Leitlinien für den Bau-Turbo

Sulzburg will neuen Wohnraum ermöglichen / Rücksicht auf Ortscharakter, Umwelt & Soziales

Sulzburg. Mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ soll in Sulzburg zusätzlicher Wohnraum schneller entstehen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden einstimmig Leitlinien für die Anwendung des „Wohnungsbau-Turbos“ beschlossen, die den Einsatz des Instruments steuern und zugleich städtebauliche, soziale und ökologische Interessen sichern sollen.

Stadtplaner Jürgen Schill stellte die Leitlinien vor. Er hat bereits Erfahrungen mit dem Bau-Turbo in anderen Gemeinden gesammelt, betont aber: „Es fehlt noch an der Praxis“, erklärt er. Angesichts des Wohnungsmangels wurde das Instrument vor rund einem Jahr ins Baugesetzbuch aufgenommen. Es ermöglicht, auf Bebauungspläne zu verzichten, vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich abzuweichen oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu umgehen. Dazu ist jedoch die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine explizite Ablehnung, gilt der Antrag als genehmigt. Bei Bürgerbeteiligung kann die Frist auf maximal vier Monate verlängert werden. Für die Kosten der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt der Antragsteller auf.

Die Sulzburger Leitlinien sollen eine transparente und einheitliche Beurteilung ermöglichen. Der Bau-Turbo soll gezielt für die Innenentwicklung eingesetzt werden, etwa für Nachverdichtungen, Aufstockungen, Um- und Anbauten sowie Umnutzungen. Ökologisch wertvolle Flächen sollen geschont, der Außenbereich und Gewerbegebiete ausgeschlossen werden. Diese sollen weiterhin durch einen Bebauungsplan gesteuert werden. Zudem müssen städtebauliche Vorgaben, Umweltbelange und der Ortscharakter berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung ist ausdrücklich erwünscht.

Ab acht Wohneinheiten müssen Vorhabenträger mindestens 20 Prozent der Wohnfläche als bezahlbaren, geförderten Mietwohnraum schaffen und sichern. Erschließungs- und Infrastrukturfolgekosten sowie externe Beratungskosten sollen vom Vorhabenträger übernommen werden und dies über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Außerdem muss innerhalb eines Jahres nach Genehmigung mit dem Bau begonnen werden – bei normalen Baugenehmigungen sind es drei Jahre. Bei komplexen Vorhaben mit konkurrierenden Interessen soll weiterhin ein reguläres Bebauungsplanverfahren erfolgen. Die Leitlinien begründen keinen Anspruch auf Zustimmung durch die Stadt, die jeden Antrag eigenständig prüft und entscheidet. Damit bleibt Flexibilität erhalten, um auf unterschiedliche Situationen angemessen reagieren zu können. Die Leitlinien sollen den Entscheidungsprozess zwar strukturieren, aber individuelle Abwägungen nicht ersetzen.

Die Verwaltung soll die erteilten Zustimmungen nachvollziehbar dokumentieren, sodass diese als Präzedenzfälle und Beurteilungsgrundlagen für die Zukunft genutzt werden können. Nach zwei Jahren soll die praktische Anwendung der Leitlinien evaluiert und die Leitlinien je nach Bedarf angepasst oder ergänzt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Leitlinien. Rebecca Fritz