WZO

Bröcker tritt Amt nicht an

Klage wurde nach der Bürgermeisterwahl in Staufen eingereicht / Wie geht es nun weiter?

Staufen. Juristische Schritte machen den Zeitplan für den Wechsel im Bürgermeisteramt in Staufen zunichte. Eine Klage gegen die Wahl verhindert die geplante Vereidigung des demokratisch gewählten neuen Bürgermeisters am 5. Dezember. Dr. Benjamin Bröcker hat nun mitgeteilt, dass er erst für das Amt zur Verfügung steht, wenn die Rechtsgültigkeit der Wahl belegt ist.

Ein Staufener Bürger, dem Vernehmen nach keiner der Kandidaten, hat nach der Hauptwahl im Oktober Einspruch beim Landratsamt eingelegt. Am Tag nach der Stichwahl wurde dieser Einspruch zurückgewiesen, trotzdem wurde mittlerweile Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt, erhoben. Die Klage richtet sich also nicht gegen den Wahlsieger Dr. Bröcker, er hat lediglich mit den Konsequenzen zu kämpfen. Denn ein vorläufiger Amtsantritt, als bestellter Bürgermeister, wäre für ihn zwar rechtlich möglich, würde aber „zu großen Unsicherheiten führen“, so Bröcker in einer Stellungnahme. Es entspreche seinem Verständnis von Verantwortung, den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geordnet abzuwarten. Kurz, Bröcker tritt erst das Amt an, wenn die Wahl rechtskräftig ist und er vereidigt werden kann. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch sein aktueller Beruf als Staatsanwalt.
Wie lange sich dieses Verfahren hinziehen kann, ist derzeit ungewiss, vor allem, da auch gegen die Stichwahl Einspruch eingelegt worden ist. Nun ist es die Aufgabe des Staufener Gemeinderates für einen nahtlosen Übergang ab dem 5. Dezember zu sorgen. Am heutigen Mittwoch wird daher der Gemeinderat eine Person zum Bürgermeister bestellen, hierfür ist eine absolute Mehrheit notwendig. Diese Person wird dann bis zum Ende des Verfahrens die Aufgaben des Bürgermeisters übernehmen.
Ein Blick in die Geschichte der Bürgermeisterwahlen in der Region zeigt, dass dieses Vorgehen ungewöhnlich ist: 2011 wurde die Bürgermeisterwahl in Müllheim angefochten. Die Wahlsiegerin Astrid Siemes-Knoblich trat damals als Amtsverweserin, den Begriff gibt es heute nicht mehr, an. Drei Monate später wurde sie im Amt vereidigt, nachdem die Klage fallen gelassen wurde.
Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung waren 2015 unter anderem der Grund für eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl in Neuenburg. Amtsinhaber und Wahlsieger Joachim Schuster blieb im Amt, die Wahl wurde später für ungültig erklärt. Bei der Neuwahl 2016 erhielt Schuster einmal mehr die meisten Stimmen.
Eine Wahlanfechtung gab es auch 2023 in Eschbach nach dem Wahlsieg der aktuellen Bürgermeisterin Sarah Michaelis. Doch diese war pünktlich zum Amtsantritt vom Tisch und sie konnte sofort vereidigt werden.
Beispiele, die zeigen, dass Wahlanfechtungen keine Besonderheiten sind, deren Ausgang aber ungewiss ist. Nun wird sich zeigen, wie es in Staufen weitergeht, das hat heute Abend der Gemeinderat in der Hand. Namen werden mehrere gehandelt. Annika Willscheid