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Die Basis der Demokratie

Rechtsexperte der ARD, Dr. Frank Bräutigam informierte am MGM über demokratische Werte

Müllheim. Demokratien sind weltweit unter Druck, auch in Ländern der Europäischen Gemeinschaft und damit auch in Deutschland.
Umso wichtiger ist es, Schüler für die demokratische Werte und damit für das Grundgesetz als Basis der Demokratie zu begeistern. Genau dafür macht sich Rechtsexperte der ARD, Dr. Frank Bräutigam, stark.
Bräutigam leitet die ARD-Rechtsredaktion des SWR in Karlsruhe für Fernsehen, Hörfunk und Internet. Er ist Volljurist, Journalist, Moderator und Gerichtsberichterstatter. Eingeladen wurde er von der Schulleitung des MGM mit Schulleiter Stefan Windisch und der stellvertretenden Schulleiterin Marion Neugebauer.
Den Termin angestoßen hatte Lehrerin Annette Föckler-Teuchert, die nicht nur Englisch und Französisch unterrichtet, sondern zudem bürgerliches und öffentliches Recht studiert hat. Sie setzt sich dafür ein, regelmäßig rechtskundliche Themen im Unterricht zu behandeln.
„Schüler sollen fürs Leben lernen und dabei mitnehmen, welche Werte wichtig sind, um in Freiheit leben zu können, teilte sie im Vorfeld mit. Bräutigam wiederum sieht es als enorm wichtig an, als Gesprächspartner mit dem Thema „Das Grundgesetz im Unterricht – Schülerinnen und Schüler für die Basis unserer Demokratie begeistern“, an Schulen vor Ort zu sein. In der Aula des MGM hatten sich alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 versammelt und zeigten sich schon im Vorfeld begeistert von der Veranstaltung.
„Über die Entstehung des Grundgesetzes sowie einige wichtige Artikel haben wir im Unterricht schon diskutiert und über die Webseite ’Planet Schule’ zudem dazu kleine Filme angesehen“, teilte ein Oberstufenschüler mit.

Beitrag für die Tagesschau

Bräutigam startete seinen Vortrag mit Informationen dazu, wie ein Beitrag für die Tagesschau hergestellt wird, welche aktuellen Hintergründe es dafür braucht, welche Bilder und welches Archivmaterial benötigt werden, wie die Fakten präsentiert werden, wie der Beitrag auf eine Länge von 90 Sekunden geschnitten wird.
Passend zum Thema Grundgesetz zeigte Bräutigam zudem Fotos vom SWR-Studio, seinem Team an Rechtsberatern und von den Sendeorten, also vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverfassungsgericht und der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Da viele der jungen Bürger nicht mehr regelmäßig die Tagesschau im Fernsehen verfolgen, ist die Nachrichtensendung auch in den Social Media Kanälen wie auf TikTok oder Twitch präsent, erinnerte der Rechtsexperte.
Bräutigam stieg schnell in den Dialog mit den Jugendlichen ein und lud ein, anhand des konkreten Beispiels des jüngsten Urteils im VW-Diesel-Skandal, nachzudenken, welche Bilder, welche Hintergründe und welche O-Töne es für einen Kurzbeitrag braucht.
Die Schüler machten sofort mit, schlugen eine Archivrecherche und ein Interview mit einem Betroffenen vor, suchten nach Bildvorschlägen, um den Wortbeitrag entsprechend zu visualisieren.

Urteilsverkündungen

Bräutigam berichtete denn auch von Live-Schalten zur Urteilsverkündungen. „Urteile und damit verbunden teils rechtlich schwierige Texte müssen wir so erklären können, dass der Zuschauer sie nachvollziehen kann – das kann auch einen Rechtsexperten ganz schön ins Schwitzen bringen“, bekannte er. Und für Journalisten gelte es auch immer neutral zu berichten, „außer ein Beitrag wird ganz klar als Kommentar gekennzeichnet“, konstatierte er.
Der Journalist berichtete zu öffentlichen und nicht-öffentlichen Prozessen und erklärte auch die Wahl der Bundesverfassungsrichter, die auf 12 Jahre gewählt werden und danach nicht erneut wählbar sind. „Für einen Kandidaten muss eine notwendige Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden, also müssen Regierung und Opposition sich einigen“, so Bräutigam.
Ganz anders sei es beim Supreme Court der USA, dort nominiert der Präsident Kandidaten für das Richteramt, diese werden vom Senat bestätigt und werden auf Lebenszeit ernannt, beantwortete er die Frage eines Schülers.

Freie Meinungsäußerung

Intensiv beschäftigte sich der Jurist mit Artikel 5 des Grundgesetzes zur freien Meinungsäußerung. „Eine Zensur findet nicht statt heißt es dort und das bedeutet, dass man in Deutschland, im Gegensatz zu dem, was teils in rechtsgerichteten Foren behauptet wird, sehr viel sagen darf – außer es kollidiert mit den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre“, fasste der Journalist zusammen.

ChatGPT

Stichwort ChatGPT: Bei Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für das Anlernen der KI müssten die Chatbot-Entwickler, falls ein Text nicht öffentlich zugänglich ist, vorher eigentlich die Erlaubnis des Urhebers einholen – ob das immer geschieht, sei allerdings sehr fraglich. Jutta Schütz