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Die Basis der Demokratie

Rechtsexperte der ARD, Dr. Frank BrĂ€utigam informierte am MGM ĂŒber demokratische Werte

MĂŒllheim. Demokratien sind weltweit unter Druck, auch in LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Gemeinschaft und damit auch in Deutschland.
Umso wichtiger ist es, SchĂŒler fĂŒr die demokratische Werte und damit fĂŒr das Grundgesetz als Basis der Demokratie zu begeistern. Genau dafĂŒr macht sich Rechtsexperte der ARD, Dr. Frank BrĂ€utigam, stark.
BrĂ€utigam leitet die ARD-Rechtsredaktion des SWR in Karlsruhe fĂŒr Fernsehen, Hörfunk und Internet. Er ist Volljurist, Journalist, Moderator und Gerichtsberichterstatter. Eingeladen wurde er von der Schulleitung des MGM mit Schulleiter Stefan Windisch und der stellvertretenden Schulleiterin Marion Neugebauer.
Den Termin angestoßen hatte Lehrerin Annette Föckler-Teuchert, die nicht nur Englisch und Französisch unterrichtet, sondern zudem bĂŒrgerliches und öffentliches Recht studiert hat. Sie setzt sich dafĂŒr ein, regelmĂ€ĂŸig rechtskundliche Themen im Unterricht zu behandeln.
„SchĂŒler sollen fĂŒrs Leben lernen und dabei mitnehmen, welche Werte wichtig sind, um in Freiheit leben zu können, teilte sie im Vorfeld mit. BrĂ€utigam wiederum sieht es als enorm wichtig an, als GesprĂ€chspartner mit dem Thema „Das Grundgesetz im Unterricht – SchĂŒlerinnen und SchĂŒler fĂŒr die Basis unserer Demokratie begeistern“, an Schulen vor Ort zu sein. In der Aula des MGM hatten sich alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ab Klasse 10 versammelt und zeigten sich schon im Vorfeld begeistert von der Veranstaltung.
„Über die Entstehung des Grundgesetzes sowie einige wichtige Artikel haben wir im Unterricht schon diskutiert und ĂŒber die Webseite ’Planet Schule’ zudem dazu kleine Filme angesehen“, teilte ein OberstufenschĂŒler mit.

Beitrag fĂŒr die Tagesschau

BrĂ€utigam startete seinen Vortrag mit Informationen dazu, wie ein Beitrag fĂŒr die Tagesschau hergestellt wird, welche aktuellen HintergrĂŒnde es dafĂŒr braucht, welche Bilder und welches Archivmaterial benötigt werden, wie die Fakten prĂ€sentiert werden, wie der Beitrag auf eine LĂ€nge von 90 Sekunden geschnitten wird.
Passend zum Thema Grundgesetz zeigte BrĂ€utigam zudem Fotos vom SWR-Studio, seinem Team an Rechtsberatern und von den Sendeorten, also vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverfassungsgericht und der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Da viele der jungen BĂŒrger nicht mehr regelmĂ€ĂŸig die Tagesschau im Fernsehen verfolgen, ist die Nachrichtensendung auch in den Social Media KanĂ€len wie auf TikTok oder Twitch prĂ€sent, erinnerte der Rechtsexperte.
BrĂ€utigam stieg schnell in den Dialog mit den Jugendlichen ein und lud ein, anhand des konkreten Beispiels des jĂŒngsten Urteils im VW-Diesel-Skandal, nachzudenken, welche Bilder, welche HintergrĂŒnde und welche O-Töne es fĂŒr einen Kurzbeitrag braucht.
Die SchĂŒler machten sofort mit, schlugen eine Archivrecherche und ein Interview mit einem Betroffenen vor, suchten nach BildvorschlĂ€gen, um den Wortbeitrag entsprechend zu visualisieren.

UrteilsverkĂŒndungen

BrĂ€utigam berichtete denn auch von Live-Schalten zur UrteilsverkĂŒndungen. „Urteile und damit verbunden teils rechtlich schwierige Texte mĂŒssen wir so erklĂ€ren können, dass der Zuschauer sie nachvollziehen kann – das kann auch einen Rechtsexperten ganz schön ins Schwitzen bringen“, bekannte er. Und fĂŒr Journalisten gelte es auch immer neutral zu berichten, „außer ein Beitrag wird ganz klar als Kommentar gekennzeichnet“, konstatierte er.
Der Journalist berichtete zu öffentlichen und nicht-öffentlichen Prozessen und erklĂ€rte auch die Wahl der Bundesverfassungsrichter, die auf 12 Jahre gewĂ€hlt werden und danach nicht erneut wĂ€hlbar sind. „FĂŒr einen Kandidaten muss eine notwendige Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden, also mĂŒssen Regierung und Opposition sich einigen“, so BrĂ€utigam.
Ganz anders sei es beim Supreme Court der USA, dort nominiert der PrĂ€sident Kandidaten fĂŒr das Richteramt, diese werden vom Senat bestĂ€tigt und werden auf Lebenszeit ernannt, beantwortete er die Frage eines SchĂŒlers.

Freie MeinungsĂ€ußerung

Intensiv beschĂ€ftigte sich der Jurist mit Artikel 5 des Grundgesetzes zur freien MeinungsĂ€ußerung. „Eine Zensur findet nicht statt heißt es dort und das bedeutet, dass man in Deutschland, im Gegensatz zu dem, was teils in rechtsgerichteten Foren behauptet wird, sehr viel sagen darf – außer es kollidiert mit den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre“, fasste der Journalist zusammen.

ChatGPT

Stichwort ChatGPT: Bei Verwendung von urheberrechtlich geschĂŒtztem Material fĂŒr das Anlernen der KI mĂŒssten die Chatbot-Entwickler, falls ein Text nicht öffentlich zugĂ€nglich ist, vorher eigentlich die Erlaubnis des Urhebers einholen – ob das immer geschieht, sei allerdings sehr fraglich. Jutta SchĂŒtz