Höhere Mieten ab 2027
Gemeinderat beschließt neue Gebühren / Diskussion um Nutzungsdauer und Sporthallenmiete
Neuenburg. Der Gemeinderat hat neue Mietkonditionen für das Stadthaus, die Ortsteilhallen und -säle sowie die Sporthallen I bis III und die Altrheinhalle ab 2027 beschlossen. Die Mieten im Stadthaus steigen jährlich um zwei Prozent, in den Ortsteilen für ortsansässige Vereine um drei Prozent. Besonders die Erhöhung der Sporthallenmieten um 20 Prozent sorgte für Diskussionen.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sollen die Nutzungsgebühren erhöht, vereinheitlicht und bislang nicht berechnete Leistungen künftig umgelegt werden. Sommer- und Wintertarife entfallen, stattdessen gilt ein einheitlicher Tarif auf Basis des Wintertarif 2026. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen ortsansässigen und auswärtigen Vereinen sowie Privatpersonen und Unternehmen wird aufgehoben.
Die Gebühren gelten für Veranstaltungen von bis zu zwölf Stunden einschließlich Auf- und Abbau sowie Proben. Für jede weitere angefangene Stunde werden Zuschläge von 20 Prozent für Privatpersonen und Gewerbe sowie zehn Prozent für Vereine und Restaurants fällig. Die einmalige Einrichtung von Beamer, Leinwand und Mikrofon kostet pauschal 50 Euro. Weiteren technische Unterstützung wird mit 62,46 Euro pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Bei manchen Veranstaltungen in den Ortsteilhallen und -sälen, insbesondere Fasnacht und Barbetrieb, müssen Mieter einen Schutzboden ausgelegen. Übernimmt dies der Betreiber, werden die Arbeitsstunden ebenfalls nach diesem Satz abgerechnet. Für zusätzlichen Reinigungsaufwand fallen 30 Euro pro Stunde an.
Die Ortschaftsräte in Grißheim und Steinenstadt sprachen sich für 18 Stunden Nutzungsdauer für Vereine aus. Die Stadtverwaltung will es bei zwölf Stunden belassen, um Einnahmeausfälle durch entgangene Anschlussvermietungen zu vermeiden. Rosemarie Waiz (SPD) kritisierte die „schmale Zeitspanne“, Barbara Spinner-Burger (SPD) befürchtete, dass zusätzlicher Zeitaufwand für Putzen und Aufräumen durch Zuschläge „bestraft“ würden und die Sorgfalt leide.
Die seit 2013 unveränderten Mieten für Sporthallen sowie Sportbetrieb in Bewegungsräumen und Ortsteilhallen steigen um 20 Prozent. Jugendtraining vor 20 Uhr und Pflichtspiele bleiben kostenlos. Die Sporthallen I bis III können zudem gedrittelt und entsprechend abgerechnet werden. Tobias Kraus (CDU) kritisierte höhere Trainingskosten, da dabei keine Einnahmen erzielt würden. Ralf Brändle (CDU) beantragte, die Erhöhung auf zehn Prozent zu begrenzen, was mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Mehrheit beschloss die Mieterhöhung inklusive 20-prozentiger Erhöhung der Sportmieten und zwölfstündiger Nutzungsdauer. Rebecca Fritz
