Zeitnaher Wechsel möglich
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen gegen die Bürgermeisterwahl in Staufen abgewiesen. Damit ist die Wahl gültig. Ein Bürger hatte unter anderem Wahlplakate und die Briefwahl angefochten, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht sah keine Wahlrechtsverstöße. Wahlsieger Benjamin Bröcker kann nun sein Amt rechtssicher antreten. Mit Amtsinhaber Michael Benitz wurde bereits ein zeitnaher Übergang vereinbart.
Uteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Klage gegen die Bürgermeisterwahl in Staufen
Staufen/Freiburg. Der Termin wurde seit längerem erwartet. Am Freitag hat nun das Verwaltungsgericht Freiburg über die beiden Klagen eines Staufener Bürgers entschieden. Er hatte Einspruch gegen die Hauptwahl und die Stichwahl erhoben. Das Gericht hat diese abgewiesen und die Bürgermeisterwahl nicht für ungültig erklärt – sie ist also gültig. Wie geht es nun weiter?
Am gestrigen Dienstag hat sich Wahlsieger Benjamin Bröcker bereits mit Bürgermeister Michael Benitz in Staufen getroffen, um mit ihm über das weitere Vorgehen zu sprechen. „Wir haben einen zeitnahen Übergang vereinbart“, gibt Bröcker einen Einblick. Näheres soll jedoch erst am heutigen Mittwochabend in der Gemeinderatssitzung bekannt gegeben werden. „Schön, dass es so gekommen ist“, freut sich Bröcker mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Nun hat er keine Bedenken mehr, das Amt anzutreten, für ihn besteht Rechtssicherheit. Der Kläger, ein Staufener Bürger, hat jedoch theoretisch noch die Möglichkeit einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
Öffentlich wurde nun der Inhalt der Klagen, die mehrere Punkte umfassten. So sah der Kläger etwa sein Recht auf Freiheit der Wahl durch Wahlplakate auf privaten Grundstücken eingeschränkt. Der Gemeinderat hatte jedoch nur die Größe und Anzahl der Wahlplakate auf den öffentlichen Raum bezogen. Hier zog das Verwaltungsgericht nun die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit heran, so dass es bedenklich sei, Bürgern während des Wahlkampfes zu verbieten, Wahlplakate auf Privatgrundstücken anzubringen. Ein weiterer Punkt beinhaltete den Sachverhalt, dass die Stadt den Kläger gehindert habe ein eigenes Plakat aufzuhängen. Da der Kläger diesen Punkt jedoch nicht in seinem Einspruch gegen die Hauptwahl erhoben hatte, sondern erst in der Klagebegründung, sei der Kläger nach dem Kommunalwahlrecht ausgeschlossen, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes.
Gegen das Vorgehen der Stadt und mögliche zeitliche Verzögerungen im Rahmen der Briefwahl vor der Stichwahl richtete sich die zweite Klage des Klägers. Da er jedoch einen Wahlschein erhalten und ausgefüllt hatte, sei er in seiner Wahl hierdurch nicht beeinflusst gewesen. So konnte das Gericht hier keine Verletzung der eigenen Rechte erkennen.
In den kommenden Wochen werden nun Amtsinhaber Benitz und Wahlsieger Bröcker die Übergabe der Amtsgeschäfte vorbereiten, um einen möglichst reibungslosen Übergang in Staufen zu gewährleisten. Annika Willscheid
