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Verlängerung für Benitz

Gemeinderat Staufen: Bürgermeister Benitz bleibt über den 4. Dezember hinaus im Amt

Staufen. Zur letzten Sitzung seiner dritten Amtszeit begrüßte Bürgermeister Michael Benitz am vorigen Mittwoch im Stubenhaus Gemeinderäte und Zuhörer, unter diesen auch den gewählten Bürgermeister Dr. Benjamin Bröcker. Stadtrat Helmut Bühler wurde einstimmig gewählt, um die Verpflichtung und Vereidigung des neuen Bürgermeisters vorzunehmen. Zum Abschluss der Sitzung überreichte Heinrich Ladener für den Gemeinderat dem scheidenden Bürgermeister eine Chronik seiner 24 Amtsjahre in Form von Presseberichten.

„Es ist anders gekommen als wir uns vorgestellt hatten“, stellte Bürgermeister Michael Benitz zu Beginn der Sitzung bedauernd fest. Da gegen die Bürgermeisterwahl am 19. Oktober 2025 von einem Staufener Bürger Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt, erhoben wurde und Herr Bröcker mitgeteilt hat, dass er für einen Amtsantritt erst nach rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zur Verfügung steht, ist noch nicht klar, wann der gewählte Bürgermeister verpflichtet werden kann. Die Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates, um die Verpflichtung und Vereidigung durchzuführen, konnte dennoch stattfinden. Als dienstältestes Ratsmitglied wurde gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in offener Wahl einstimmig Helmut Bühler, FW, gewählt. Auch die Besoldung des neuen Bürgermeisters wurde in der Sitzung beschlossen. Sie richtet sich laut Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nach der Einwohnerzahl und nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtes. Für Kommunen mit rund 8.000 Einwohnern wie Staufen kommen die Besoldungsgruppen A16 und B2 in Betracht. Angesichts der besonderen Herausforderungen in Staufen beschloss der Rat, die Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters auf der Grundlage der bisherigen Besoldung auf die Besoldungsgruppe B 2 festzusetzen.
Die Amtszeit von Bürgermeister Michael Benitz endet am 4. Dezember 2025. Sollte die direkt im Anschluss an die 3. Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters vorgesehene Vereidigung mangels Rechtskraft der Gültigkeit der Wahl noch nicht erfolgen können, sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor, dass der Gemeinderat mit der absoluten Mehrheit der Stimmen eine Person zum Bürgermeister bestellen kann – sogenannter bestellter Bürgermeister – der bis zum Abschluss des Verfahrens die Aufgaben des Bürgermeisters übernimmt. Der gewählte Bürgermeister Benjamin Bröcker hätte bestellt werden können, hatte dies jedoch abgelehnt. In der nichtöffentlichen Sitzung beriet der Gemeinderat dann über das weitere Vorgehen.
Am Freitag informierte das Rathaus schließlich darüber, dass auf Bitten des gesamten Gemeinderates Bürgermeister Michael Benitz sich bereiterklärt habe, ab dem 5. Dezember 2025 die Amtsgeschäfte bis zum Abschluss des Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Freiburg fortzuführen, um damit auch zur Beruhigung der derzeitigen Situation beizutragen. Damit kann bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters ohne Unterbrechung an den anstehenden Themen und Projekten wie beispielsweise der Fertigstellung des Faustforums, dem Neubau des Archivs, dem Wiederaufbau des Technischen Rathauses und der Sanierung des Kapuzinerhofes sowie der Weiterentwicklung des Kapuzinerhofareals weitergearbeitet werden. Dr. Sabine Brandenburg-Frank