WZO

Neuneinhalb Jahre Haft für Femizid

Das Landgericht Freiburg verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags seiner Ehefrau im Juni 2025 in Müllheim.

Müllheim. Im Prozess um den Femizid von Müllheim hat das Landgericht Freiburg den Angeklagten wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der damals 47-Jährige hatte seine 43 Jahre alte Ehefrau im Juni 2025 in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts war es in den frühen Morgenstunden zu einem Streit in der Küche des Einfamilienhauses im Müllheimer Süden gekommen. Der Mann stach insgesamt 21 Mal auf seine Frau ein – unter anderem in Hals und Oberkörper. Die 43-Jährige versuchte sich noch gegen die Angriffe zu wehren, verlor jedoch schnell das Bewusstsein und starb noch am Tatort.

Der Angeklagte legte bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis ab. Zum genauen Auslöser des Streits schwieg er jedoch. Der Vorsitzende Richter Arne Wiemann sagte, das Gericht sei bei der Rekonstruktion des Geschehens „an die Aufklärungsgrenzen gestoßen“.

Die Kinder hatten die Tat nach bisherigen Erkenntnissen nicht unmittelbar mitbekommen. Erst danach wurden sie von ihrem Vater geweckt. In Panik liefen sie zu Nachbarn, die die Polizei alarmierten. Anschließend versuchte der Angeklagte, sich mit dem mutmaßlichen Tatmesser selbst zu töten. Weil er sich den Einsatzkräften nicht ergab, mussten Spezialeinsatzkräfte eingreifen. Der Mann verletzte sich schwer und lag zeitweise in Lebensgefahr.

Die Lebensgeschichte des Angeklagten

Im Prozess rückte auch die Lebensgeschichte des Angeklagten in den Mittelpunkt. Der aus Afghanistan stammende Mann hatte dort rund elf Jahre als Fahrer für Ingenieure der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gearbeitet. Nach eigener Darstellung konnte er seiner Familie damit einen guten Lebensstandard ermöglichen. Nach der Machtübernahme der Taliban floh die Familie nach Deutschland und lebte zunächst in Bad Krozingen, später in Hügelheim und schließlich in Müllheim.

Mögliche Motive

Während seine Frau und die Kinder in Deutschland rasch Fuß fassten, Deutsch lernten und sich zunehmend integrierten, fand der Angeklagte keinen dauerhaften beruflichen Halt. Mehrere Arbeitsverhältnisse scheiterten. Nach Einschätzung des Gerichts verstärkte sich dadurch bei ihm das Gefühl, als Versorger und Familienoberhaupt an Bedeutung zu verlieren.

Ein psychiatrischer Gutachter schilderte Schlafstörungen, Grübeln und depressive Symptome. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei von dem Gefühl geplagt gewesen, dass alle um ihn herum Fortschritte machten, während er selbst auf der Strecke bleibe.

Einordnung als Femizid

Das Gericht ordnete die Tat in diesem Zusammenhang als Femizid ein. Nach Auffassung der Kammer war die Tötung eng mit einem traditionellen Rollenverständnis verbunden, das der Angeklagte durch den sozialen Aufstieg seiner Frau und die wachsende Eigenständigkeit seiner Familie bedroht sah.

Das Urteil: Totschlag, kein Mord

Juristisch verurteilt wurde der Mann dennoch wegen Totschlags. Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe konnten nach Auffassung des Gerichts nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Strafschärfend berücksichtigte die Kammer die brutale Tatausführung. Strafmildernd wirkten unter anderem die fehlenden Vorstrafen, die schwierige Lebenssituation und der psychische Erschöpfungszustand des Angeklagten.

Für die Kinder bleibt der Verlust der Mutter. Nach Angaben aus dem Prozess besteht inzwischen kein Kontakt mehr zum Vater. Rebecca Fritz