Einbußen für selbständige Tagesmütter? Kreistag passt Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege an
Ohne die Tagesmütter wäre die Betreuungssituation im Landkreis Emmendingen eine andere. Dass sie unverzichtbar sind, wurde in den letzten Jahren deutlich. In Zeiten überfüllter Kita-Gruppen trug die Kindertagespflege wesentlich dazu bei, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden konnte.
Mittlerweile hat sich die Situation entspannt. Dies liegt daran, dass die Kommunen ihr Angebot vergrößert haben. Zudem sind die Kinderzahlen zurückgegangen. Landkreistag, Städtetag sowie der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) haben daher beschlossen, die Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege anzupassen. Dies betrifft vor allem die laufenden Geldleistungen für Tagesmütter. In seiner Sitzung letzte Woche entschied nun auch der Kreistag des hiesigen Landkreises mehrheitlich, diesen zu folgen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2026 sollen die Stundensätze für Tagesmütter von 7,50 auf 8,20 Euro (U3) sowie von 7 auf 7,10 Euro (Ü3) erhöht werden. Damit abgegolten werden sowohl die Betreuungsleistung der Tagesmütter als auch der entstehende Sachaufwand. Geplant ist zudem eine Ausweitung der Abwesenheitsregelung. Bei einem Ausfall der Tagesmutter oder des Tageskindes sollen die laufenden Geldleistungen bis zu sechs Wochen weiter gewährt werden. Bislang galt dies nur für vier Wochen.
Besser vergütet werden soll außerdem die Eingewöhnungszeit eines Kindes. Anstelle der tatsächlich erbrachten Stunden soll der Tagesmutter bereits der volle Betreuungsumfang erstattet werden. Doch es gibt eine entscheidende Kehrseite: ab dem 1. Januar 2027 werden die Sozialversicherungsbeiträge nur noch für die Einkünfte aus der öffentlich geförderten Jugendhilfe berechnet und ausgezahlt. Im Falle von privatrechtlich vereinbarten Vergütungen werden diese nicht mehr zur Hälfte erstattet.
Schon in der Vorwoche hatte der Jugendhilfeausschuss öffentlich über die Anpassung der Rahmenbedingungen diskutiert. Damals wies Ausschussmitglied Michaela Brodacz-Wolff, die gleichzeitig Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Waldkirch ist, vehement auf die Bedeutung dieser hälftigen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge hin. „Für selbständige Tagesmütter ist sie elementar“, sagte sie. Durch die Streichung werde es „viele Frauen geben, die ihre Berufung aufgeben“.
Bestätigt wurde dies in der beschließenden Sitzung des Kreistags letzte Woche. Im Publikum saßen mehrere selbstständige Tagesmütter, die für die Beibehaltung der Regelung plädierten. Im Rahmen der Fragestunde meldeten sie sich zu Wort. „Durch den Wegfall der Übernahme fehlen in meinem Fall monatlich rund 2.500 Euro – für mich und viele weitere Kolleginnen und Kollegen bedeuten solche Einbußen der Untergang“, sagte beispielsweise Nadine Brunner, die mit ihrem Mann in Teningen seit sechs Jahren eine Großkindertagespflege mit zehn Kindern betreibt.
Unterstützung erhielten die Tagesmütter von der Grünen-Fraktion. Claudia Gerth-Holyba schlug vor, die Entscheidung zu vertagen und noch einmal auf die Zahlen zu schauen. Es half nichts: Der Kreistag lehnte den Antrag ab. Das Gremium entschied sich mehrheitlich für die neuen Rahmenbedingungen. Rund 50.000 Euro kostet dies den Landkreis zusätzlich. „Tagesmütter sind Selbständige – sie haben die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge aus den Einnahmen zu bestreiten“, sagte Michael Goby (Freie Wähler). „Auch nach der Anpassung entspricht der Netto-Gehalt einer Tagesmutter noch immer dem einer Erzieherin, die 40 Stunden im Kindergarten arbeitet“, gab Sozialdezernentin Ulrike Kleinknecht-Strähle zu Bedenken.
Text und Foto: Daniel Gorzalka
