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Ein Bürgerhaus muss her

Gemeinderat stimmte der Erarbeitung eines Konzeptes für ein Bürgerhaus in Hochstetten zu

Breisach. Mit zwei Bauprojekten befasste sich der Gemeinderat Breisach in seiner jüngsten Sitzung. Anders als in Ober- und Niederrimsingen gibt es in Hochstetten keine städtischen Gebäude und damit keine für die Bevölkerung nutzbaren Räume. Bürgermeister Oliver Rein führte die Problematik beispielhaft an: „Es gibt in Hochstetten keinen barrierefreien Wahlraum.“

Beigeordneter Carsten Müller ging ins Detail: „Es liegt im städtischen Interesse, sich in Hochstetten zu positionieren. Es geht um einen Bürgersaal mit 80 bis 90 Quadratmetern Fläche und Kosten von maximal 600.000 Euro.“ Die Idee für das „Projekt Bürgerhaus“ kam vom Bürgerverein, der ehrenamtlich neben Feiern und Festen auch Senioren- und Kinderveranstaltungen organisiert. Gespräche über Pacht oder Kauf eines benötigten Grundstücks neben der Verenenkapelle am östlichen Ortsrand seien bereits geführt.

Im Gremium bestand grundsätzlich Einigkeit über den Mehrwert eines Bürgerhauses. Einzig Julius Holzer (Grüne/ULB) sah das Projekt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation kritisch: „Es ist unverantwortlich, den Gebäudebestand zu erweitern und die laufenden Kosten zu erhöhen.“ Zur Unterstützung des Projekts könne stattdessen eine städtische Bürgschaft in Frage kommen. Bei zwei Gegenstimmen beschloss das Gremium mit großer Mehrheit eine städtische Unterstützung des Projekts „Bürgerhaus Hochstetten“ und gemeinsam mit dem Bürgerverein die Fortführung der Konzeption.

Neues vom Energiepark

Zuvor hatte Oliver Rein über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung einer Direktvergabe von Flächen des geplanten Energieparks an die Badenova informiert. Hintergrund war eine Rüge der Bürgerenergiegenossenschaft, die einen Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften unterstellte. „Einer Grundstücksverpachtung stehen keine kommunal- oder haushaltsrechtlichen Belange entgegen. Einzige Voraussetzung ist ein marktüblicher Preis. Dieses Projekt kann damit vorangetrieben werden,“ fasste er zusammen. Dagegen müsse für die Flächenüberlassung für ein Rechenzentrum im Vorfeld ein Wettbewerb durchgeführt werden. Werner Seger